Infrarotlampe in der Schwangerschaft

Eine Infrarotlampe hat eine heilende oder heilungsunterstützende Wirkung bei zahlreichen Krankheiten und Beschwerden. So kommt sie nicht nur bei Erkältungen und Nasennebenhöhlenentzündungen, sondern auch bei Gelenk- oder Rückenschmerzen zum Einsatz. Da diese Beschwerden vor allem in der Schwangerschaft gehäuft auftreten, stellen sich viele betroffene Frauen die Frage, ob sie eine Infrarotlampe in der Schwangerschaft ohne Bedenken anwenden können oder ob sie lieber davon Abstand nehmen sollten.

Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich dabei grundsätzlich immer, alle länger andauernden Beschwerden ärztlich abklären zu lassen und sich dabei auch nach dem Nutzen oder nach den Risiken einer Infrarotlampe zu erkundigen. Manche Frauen haben hier Bedenken, dass die Hitze, die durch die Infrarotlampe entwickelt wird, letzten Endes dem ungeborenen Kind schaden könnte. Diese Bedenken sind jedoch meist unbegründet, da es heute medizinisch längst erwiesen ist, dass eine Infrarotlampe in der Schwangerschaft keinen nennenwerten Schaden anrichtet.

Vor allem bei Rücken- und Gelenkbeschwerden führt eine regelmäßige Anwendung der Infrarotlampe bereits nach kurzer Zeit zu einer deutlichen Linderung. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, sollte die Schwangere 15 Minuten lang in einem Abstand von rund 30 bis 50 cm vor der Infrarotlampe sitzen. Dabei ist es ganz wichtig, dass auf der Haut nur ein Wärme- und niemals ein Hitzegefühl entwickelt wird. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Behandlung sofort abgebrochen werden.

Eine Infrarotlampe in der Schwangerschaft ist meist unbedenklich. Dies gilt jedoch nicht für den Besuch einer Infrarotkabine. Im Gegensatz zur Sauna, die durchaus auch während der Schwangerschaft weiter besucht werden kann, stellt der Besuch einer Infrarotkabine ein viel zu großes Risiko für die Schwangere und das Kind dar. Deshalb raten die Ärzte davon ab.